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Main.Gesetz HistoryHide minor edits - Show changes to markup November 30, 2009, at 09:13 AM EST
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November 30, 2009, at 09:13 AM EST
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- Elektroschockgeräte (Für einige Geräte gibt es eine allgemeine Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2010. Die für jedermann geltende Ausnahmegenehmigung erlaubt den Umgang dieser Geräte, da für diese Geräte noch keine Prüfkriterien der Physikalisch Technischen Bundesanstalt vorliegen. to:
- Elektroschockgeräte (Für einige Geräte gibt es eine allgemeine Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2010. Die für jedermann geltende Ausnahmegenehmigung erlaubt den Umgang dieser Geräte, da für diese Geräte noch keine Prüfkriterien der Physikalisch Technischen Bundesanstalt vorliegen.) November 30, 2009, at 09:12 AM EST
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- Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht, die gegen Aufnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfe.) to:
- Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht, die gegen Aufnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen.) November 30, 2009, at 09:04 AM EST
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Generelle Verbote gelten für \\ to:
Generelle Verbote gelten für: \\ Changed lines 38-42 from:
- Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht, die gegen Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen.)\\
- Butterfly-Messer, Wurfsterne, Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausspringt.\\
- Springmesser die seitlich geöffnet werden und deren Klinge über 8,5 cm. lang ist und deren Klingenbreite unter zwanzig Prozent der Klingenlänge liegt. to:
- Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht, die gegen Aufnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfe.) November 30, 2009, at 09:00 AM EST
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Generelle Verbote gelten für\\ to:
Generelle Verbote gelten für Changed line 37 from:
-Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpgun), die anstelle eines Anschlagschaftes nur einen pistolenartigen Griff besitzen.\\ to:
- Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpgun), die anstelle eines Anschlagschaftes nur einen pistolenartigen Griff besitzen.\\ Changed line 39 from:
- Butterfly-Messer -Wurfsterne -Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausspringt.\\ to:
- Butterfly-Messer, Wurfsterne, Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausspringt.\\ November 30, 2009, at 08:58 AM EST
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Generelle Verbote gelten für\\ to:
Generelle Verbote gelten für Changed lines 38-40 from:
- Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht, die gegen Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen.)\\ to:
- Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht, die gegen Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen.)\\ November 30, 2009, at 08:57 AM EST
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Generelle Verbote gelten für -Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpgun), die anstelle eines Anschlagschaftes nur einen pistolenartigen Griff besitzen. to:
Generelle Verbote gelten für\\ -Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpgun), die anstelle eines Anschlagschaftes nur einen pistolenartigen Griff besitzen.\\ Changed lines 40-44 from:
Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen.) - Butterfly-Messer -Wurfsterne -Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausspringt. - Springmesser die seitlich geöffnet werden und deren Klinge über 8,5 cm. lang ist und deren Klingenbreite unter zwanzig Prozent der Klingenlänge liegt - Würgehölzer, Schlagringe, Totschläger und alle waffenartigen Geräte, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. - Elektroschockgeräte. Für einige Geräte gibt es eine allgemeine Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2010. Die für jedermann geltende Ausnahmegenehmigung erlaubt den Umgang dieser Geräte, da für diese Geräte noch keine Prüfkriterien durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt vorliegen. to:
Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen.)\\
- Butterfly-Messer -Wurfsterne -Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausspringt.\\
- Springmesser die seitlich geöffnet werden und deren Klinge über 8,5 cm. lang ist und deren Klingenbreite unter zwanzig Prozent der Klingenlänge liegt. November 30, 2009, at 08:56 AM EST
by - November 30, 2009, at 08:56 AM EST
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Generelle Verbote gelten für -Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpgun), die anstelle eines Anschlagschaftes nur einen pistolenartigen Griff besitzen. - Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur to:
Generelle Verbote gelten für -Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpgun), die anstelle eines Anschlagschaftes nur einen pistolenartigen Griff besitzen. - Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Changed lines 40-49 from:
Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen.), -Butterfly-Messer -Wurfsterne -Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausspringt. -Springmesser die seitlich geöffnet werden und deren Klinge über 8,5 cm. lang ist und deren Klingenbreite unter zwanzig Prozent der Klingenlänge liegt, -Würgehölzer, Schlagringe, Totschläger und alle waffenartigen Geräte, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Elektroschockgeräte. Für einige Geräte gibt es eine allgemeine Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2010. Die für jedermann geltende Ausnahmegenehmigung erlaubt den Umgang dieser Geräte, da für diese Geräte noch keine Prüfkriterien durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt vorliegen. to:
Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen.) - Butterfly-Messer -Wurfsterne -Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausspringt. - Springmesser die seitlich geöffnet werden und deren Klinge über 8,5 cm. lang ist und deren Klingenbreite unter zwanzig Prozent der Klingenlänge liegt - Würgehölzer, Schlagringe, Totschläger und alle waffenartigen Geräte, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. - Elektroschockgeräte. Für einige Geräte gibt es eine allgemeine Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2010. Die für jedermann geltende Ausnahmegenehmigung erlaubt den Umgang dieser Geräte, da für diese Geräte noch keine Prüfkriterien durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt vorliegen. November 30, 2009, at 08:54 AM EST
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Freie Waffen to:
Freie Waffen November 30, 2009, at 08:53 AM EST
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Gas- und Schreckschusswaffen: to:
Gas- und Schreckschusswaffen: Changed lines 27-28 from:
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Luftdruckwaffen: Changed lines 34-35 from:
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Der Erwerb: to:
Der Erwerb: November 30, 2009, at 08:53 AM EST
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Freie Waffen Unter diese Rubrik fallen alle Waffen, die von volljährigen Personen (also Menschen mit vollendetem 18. Lebensjahr) erworben und besessen werden dürfen. Wie zum Beispiel Luftdruckwaffen (Luftgewehre- und Pistolen), sofern diese entsprechend gekennzeichnet sind und bestimmte Vorgaben erfüllen. Oder so genannte Gas-/Schreckschusspistolen, die zum Selbstschutz verwendet werden können. Eine kleine Übersicht, was zu beachten ist: November 30, 2009, at 08:50 AM EST
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homepage von Interesse sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. to:
Homepage von Interesse sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Changed lines 11-22 from:
Kleiner Waffenschein Gas/Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen bleiben frei erwerbbar ab achtzehn Jahren. Erlaubt ist auch der Transport dieser Waffen in einem Behältnis, dass keinen schnellen Zugriff erlaubt. (Also z.B. wird die Waffe getrennt von der Munition in einem abgeschlossenem Koffer oder Behältnis transportiert. Im Fahrzeug legen Sie die Gaswaffe vorsichtshalber in den Kofferraum, da man sonst argumentieren könnte, dass während der Rotphase an einer Ampel eine Waffe aus dem Behältnis genommen werden könnte.) AUSSCHLIESSLICH ZUM FÜHREN (verdecktes Tragen der Gaswaffe am Körper in der Öffentlichkeit) WIRD EIN KLEINER WAFFENSCHEIN NOTWENDIG. Diese Erlaubnis kann bei Ihrer Ordnungsbehörde beantragt werden. DER KAUF UND DER TRANSPORT IST ALSO WEITERHIN ERLAUBT ! to:
Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für bauartgeprüfte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Bei neueren Waffen ist es in der Regel eine drei – stellige Nummer unter den Buchstaben (z.B. PTB 762). Bei Waffen älterer Bauart kann es auch eine vierstellige Nummer unter den Buchstaben sein. Will man diese Art von Waffen führen bedarf es einer speziellen Genehmigung; dem so genannten kleinen Waffenschein. Diesen kann man bei seiner zuständigen Ordnungsbehörde (wie etwa dem Ordnungsamt) gegen eine entsprechende Gebühr beantragen. WICHTIG: Man darf die Waffe nicht auf öffentlichen Veranstaltungen führen, auch wenn man einen kleinen Waffenschein hat!!! Transprotieren hingegen darf - und sollte - man die Waffe stets in einem verschlossenen Behältnis (Tasche, Koffer); immer getrennt von der Munition. Changed lines 22-27 from:
Luftdruckwaffen müssen mit einem F-Stempel versehen sein um frei ab achtzehn Jahren verkäuflich zu sein. Sie dürfen nur getrennt von der Munition in einem verschlossenem Behältnis transportiert werden, dass keinen unmittelbaren Zugriff erlaubt. Auf dem eigenen Grundstück dürfen Luftdruckwaffen geführt und geschossen werden, solange die Geschosse das umfriedete Gelände nicht verlassen. to:
Kennzeichnung mit F-Stempel für Waffen, die 7,5 Joule Bewegungsenergie des Geschosses und / oder eine Mündungsgeschwindigkeit vom 175 Metern pro Sekunde nicht überschreiten; alle anderen Waffen, auf die diese Merkmale nicht zutreffen, werden als „scharfe“ Schusswaffen abgesehen und sind Genehmigungspflichtig. Will man diese Art von Waffen führen bedarf es einer speziellen Genehmigung wie etwa einem gültigen (Jahres) Jagdscheines. Transprotieren hingegen darf - und sollte - man die Waffe stets in einem verschlossenen Behältnis (Tasche, Koffer); immer getrennt von der Munition. November 30, 2009, at 07:22 AM EST
by - April 15, 2008, at 01:32 PM EST
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Die wichtigsten Neuregelungen in kurzen Worten zusammengefasst. Es werden in erster Linie die Änderungen vorgestellt, die für Sie als Kunde auf unserer homepage von Interesse sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Neue Erlaubnispflichten: Kleiner Waffenschein Gas/Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen bleiben frei erwerbbar ab achtzehn Jahren. Erlaubt ist auch der Transport dieser Waffen in einem Behältnis, dass keinen schnellen Zugriff erlaubt. (Also z.B. wird die Waffe getrennt von der Munition in einem abgeschlossenem Koffer oder Behältnis transportiert. Im Fahrzeug legen Sie die Gaswaffe vorsichtshalber in den Kofferraum, da man sonst argumentieren könnte, dass während der Rotphase an einer Ampel eine Waffe aus dem Behältnis genommen werden könnte.) AUSSCHLIESSLICH ZUM FÜHREN (verdecktes Tragen der Gaswaffe am Körper in der Öffentlichkeit) WIRD EIN KLEINER WAFFENSCHEIN NOTWENDIG. Diese Erlaubnis kann bei Ihrer Ordnungsbehörde beantragt werden. DER KAUF UND DER TRANSPORT IST ALSO WEITERHIN ERLAUBT ! Luftdruckwaffen Luftdruckwaffen müssen mit einem F-Stempel versehen sein um frei ab achtzehn Jahren verkäuflich zu sein. Dazu gehören ab dem neuen Waffengesetz auch die Soft-Air Waffen. Ausnahme sind Soft-Air Waffen mit einer Energie unter 0,08 Joule, die nicht aussehen dürfen wie Nachahmungen echter Waffen. Wir führen nur Luftdruckwaffen mit F-Stempel. Generelle Verbote -Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpgun), die anstelle eines Anschlagschaftes nur einen pistolenartigen Griff besitzen. -Faustmesser, Messer deren Griff im rechten Winkel zur Klinge stehen. -Butterfly-Messer -Wurfsterne -Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorn e herausspringt. -Springmesser die seitlich geöffnet werden und deren Klinge über 8,5 cm. lang ist und deren Klingenbreite unter zwanzig Prozent der Klingenlänge liegt. -Elektroschockgeräte. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 31.12.2003. Die für jedermann geltende Ausnahmegenehmigung erlaubt den Umgang dieser Geräte, da für diese Geräte noch keine Prüfkriterien durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt vorliegen. Die Geräte sind also noch bis Ende 2003 erlaubt. Danach ist noch nichts entschieden. Die wichtigsten Fragen zum Waffengesetz gelten ab dem 01.04.2003. Es liegt den Behörden noch keine vollständige Ausführungsverordnung vor. Der Erwerb: Bei erlaubnispflichtigen Waffen und erlaubnispflichtiger Munition wird die Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis getätigt. 1. Waffenbesitzkarte (WBK) mit entsprechendem Eintrag berechtigt zum Kauf von Kurz- und Langwaffen und Munition sowie von Wechselläufen und Systemen und von wesentlichen Teilen für Waffen. Gelbe WBK berechtigt zum Kauf von Einzellader-Kurzwaffen, Langwaffen-Repetierern und Vorderladerwaffen. 2. Deutsche Jagdscheine berechtigen zum Kauf von Langwaffen mit über 60cm. Gesamtlänge, einschließlich Selbstladewaffen mit einer Magazinkapazität von zwei Patronen sowie der dazugehörigen Munition. to:
Die wichtigsten Neuregelungen in kurzen Worten zusammengefasst. Es werden in erster Linie die Änderungen vorgestellt, die für Sie als Kunde auf unserer homepage von Interesse sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Neue Erlaubnispflichten Gas- und Schreckschusswaffen: Kleiner Waffenschein Gas/Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen bleiben frei erwerbbar ab achtzehn Jahren. Erlaubt ist auch der Transport dieser Waffen in einem Behältnis, dass keinen schnellen Zugriff erlaubt. (Also z.B. wird die Waffe getrennt von der Munition in einem abgeschlossenem Koffer oder Behältnis transportiert. Im Fahrzeug legen Sie die Gaswaffe vorsichtshalber in den Kofferraum, da man sonst argumentieren könnte, dass während der Rotphase an einer Ampel eine Waffe aus dem Behältnis genommen werden könnte.) AUSSCHLIESSLICH ZUM FÜHREN (verdecktes Tragen der Gaswaffe am Körper in der Öffentlichkeit) WIRD EIN KLEINER WAFFENSCHEIN NOTWENDIG. Diese Erlaubnis kann bei Ihrer Ordnungsbehörde beantragt werden. DER KAUF UND DER TRANSPORT IST ALSO WEITERHIN ERLAUBT ! Luftdruckwaffen: Luftdruckwaffen müssen mit einem F-Stempel versehen sein um frei ab achtzehn Jahren verkäuflich zu sein. Sie dürfen nur getrennt von der Munition in einem verschlossenem Behältnis transportiert werden, dass keinen unmittelbaren Zugriff erlaubt. Auf dem eigenen Grundstück dürfen Luftdruckwaffen geführt und geschossen werden, solange die Geschosse das umfriedete Gelände nicht verlassen. Verbotene Gegenstände: Generelle Verbote gelten für -Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpgun), die anstelle eines Anschlagschaftes nur einen pistolenartigen Griff besitzen. - Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht, die gegen Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen.), -Butterfly-Messer -Wurfsterne -Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausspringt. -Springmesser die seitlich geöffnet werden und deren Klinge über 8,5 cm. lang ist und deren Klingenbreite unter zwanzig Prozent der Klingenlänge liegt, -Würgehölzer, Schlagringe, Totschläger und alle waffenartigen Geräte, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Elektroschockgeräte. Für einige Geräte gibt es eine allgemeine Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2010. Die für jedermann geltende Ausnahmegenehmigung erlaubt den Umgang dieser Geräte, da für diese Geräte noch keine Prüfkriterien durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt vorliegen. Der Erwerb: Bei erlaubnispflichtigen Waffen und erlaubnispflichtiger Munition wird die Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis getätigt. 1. Waffenbesitzkarte (WBK) mit entsprechendem Eintrag berechtigt zum Kauf von Kurz- und Langwaffen und Munition sowie von Wechselläufen und Systemen und von wesentlichen Teilen für Waffen. Gelbe WBK berechtigt zum Kauf von Einzellader-Kurzwaffen, Langwaffen-Repetierern und Vorderladerwaffen. Die neue gelbe WBK ist erweitert auf den Kauf von Vorderladerrevolvern, Repetiergewehren als Mehrlader und einschüssige Kurzwaffen. 2. Deutsche Jagdscheine berechtigen zum Kauf von Langwaffen mit über 60cm. Gesamtlänge, einschließlich Selbstladewaffen mit einer Magazinkapazität von zwei Patronen sowie der dazugehörigen Munition. Changed lines 67-70 from:
Bei nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen wird die Abgabe nur an Personen mit vollendetem achtzehnten Lebensjahr getätigt. 1. Gegen Altersnachweis (18 Jahre) werden Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule mit F-Stempel sowie Gas- und Alarmpistolen mit PTB-Zulassung, Einzelladerschwarzpulverwaffen sowie Elektroschocks mit amtlicher Zulassung, Tränengassprays und Hieb oder Stichwaffen und Bogen und Armbruste abgegeben, ebenfalls Luftgewehrkugeln und Munition für Gas- und Signalpistolen. Das Führen von Luftdruckwaffen mit F-Stempel ist nur mit Waffenschein erlaubt. Gaswaffen mit PTB-Zulassung dürfen nur mit einem kleinen Waffenschein geführt werden. to:
Bei nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen wird die Abgabe nur an Personen mit vollendetem achtzehnten Lebensjahr getätigt. Gegen Altersnachweis (18 Jahre) werden Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule mit F-Stempel sowie Gas- und Alarmpistolen mit PTB-Zulassung, Einzelladerschwarzpulverwaffen sowie Elektroschocks, Tränengassprays und Hieb oder Stichwaffen und Bogen und Armbruste abgegeben, ebenfalls Luftgewehrkugeln und Munition für Gas- und Signalpistolen. Das Führen von Luftdruckwaffen mit F-Stempel ist nur mit Waffenschein erlaubt. Gaswaffen mit PTB-Zulassung dürfen nur mit einem kleinen Waffenschein geführt werden. Massstabsgetreue Kopien von Handfeuerwaffen (Dekowaffen, Softairwaffen usw.) dürfen nicht mehr geführt werden. Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm. und Einhandmesser sowie Schlagstöcke dürfen nicht mehr geführt werden. Für alle Waren, die nicht geführt werden dürfen, bieten wir abschliessbare Holster an, die den Transport in der Öffentlichkeit erlauben. Changed lines 84-85 from:
Verbotene Gegenstände sind Butterfly-Messer, Wurfsterne, Tschacko, Schlagringe und Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Zu den verbotenen Gegenständen gehören auch Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht), die gegen Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen. Wir handeln ab dem 01.04.2003 nicht mehr mit verbotenen Gegenständen, die noch nach dem alten Waffengesetz erlaubt waren. Falls solche Gegenstände noch in alten Katalogen bzw. auf einer nicht aktualisierten Seite im Internet zu sehen sind, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir diese Artikel nicht mehr verkaufen. to:
Wir führen solche Artikel nicht in unserem Lieferumfang. Falls solche Gegenstände wie z.B. Butterflymesser und Faustmesser noch in alten Katalogen bzw. auf einer nicht aktualisierten Seite im Internet zu sehen sind, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir diese Artikel seit 2003 nicht mehr verkaufen. December 20, 2007, at 12:14 PM EST
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DAS NEUE WAFFENRECHTChanged lines 5-6 from:
Neue Erlaubnispflichten: to:
Neue Erlaubnispflichten: Changed lines 24-25 from:
Der Erwerb: to:
Der Erwerb: Changed lines 40-46 from:
Verbotene Gegenstände sind Butterfly-Messer, Wurfsterne, Tschacko, Schlagringe und Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Zu den verbotenen Gegenständen gehören auch Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht), die gegen Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen. Wir handeln ab dem 01.04.2003 nicht mehr mit verbotenen Gegenständen, die noch nach dem alten Waffengesetz erlaubt waren. Falls solche Gegenstände noch in alten Katalogen bzw. auf einer nicht aktualisierten Seite im Internet zu sehen sind, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir diese Artikel nicht mehr verkaufen.
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Verbotene Gegenstände sind Butterfly-Messer, Wurfsterne, Tschacko, Schlagringe und Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Zu den verbotenen Gegenständen gehören auch Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht), die gegen Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen. Wir handeln ab dem 01.04.2003 nicht mehr mit verbotenen Gegenständen, die noch nach dem alten Waffengesetz erlaubt waren. Falls solche Gegenstände noch in alten Katalogen bzw. auf einer nicht aktualisierten Seite im Internet zu sehen sind, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir diese Artikel nicht mehr verkaufen. December 14, 2007, at 12:20 PM EST
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![]() December 10, 2007, at 09:06 AM EST
by - December 10, 2007, at 08:32 AM EST
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December 07, 2007, at 11:36 AM EST
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Verbotene Gegenstände sind Butterfly-Messer, Wurfsterne, Tschacko, Schlagringe und Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Zu den verbotenen Gegenständen gehören auch Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht), die gegen Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen. Wir handeln ab dem 01.04.2003 nicht mehr mit verbotenen Gegenständen, die noch nach dem alten Waffengesetz erlaubt waren. Falls solche Gegenstände noch in alten Katalogen bzw. auf einer nicht aktualisierten Seite im Internet zu sehen sind, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir diese Artikel nicht mehr verkaufen. to:
Verbotene Gegenstände sind Butterfly-Messer, Wurfsterne, Tschacko, Schlagringe und Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Zu den verbotenen Gegenständen gehören auch Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht), die gegen Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen. Wir handeln ab dem 01.04.2003 nicht mehr mit verbotenen Gegenständen, die noch nach dem alten Waffengesetz erlaubt waren. Falls solche Gegenstände noch in alten Katalogen bzw. auf einer nicht aktualisierten Seite im Internet zu sehen sind, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir diese Artikel nicht mehr verkaufen.
December 07, 2007, at 11:35 AM EST
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![]() DAS NEUE WAFFENRECHT Die wichtigsten Neuregelungen in kurzen Worten zusammengefasst. Es werden in erster Linie die Änderungen vorgestellt, die für Sie als Kunde auf unserer homepage von Interesse sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Neue Erlaubnispflichten: Kleiner Waffenschein Gas/Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen bleiben frei erwerbbar ab achtzehn Jahren. Erlaubt ist auch der Transport dieser Waffen in einem Behältnis, dass keinen schnellen Zugriff erlaubt. (Also z.B. wird die Waffe getrennt von der Munition in einem abgeschlossenem Koffer oder Behältnis transportiert. Im Fahrzeug legen Sie die Gaswaffe vorsichtshalber in den Kofferraum, da man sonst argumentieren könnte, dass während der Rotphase an einer Ampel eine Waffe aus dem Behältnis genommen werden könnte.) AUSSCHLIESSLICH ZUM FÜHREN (verdecktes Tragen der Gaswaffe am Körper in der Öffentlichkeit) WIRD EIN KLEINER WAFFENSCHEIN NOTWENDIG. Diese Erlaubnis kann bei Ihrer Ordnungsbehörde beantragt werden. DER KAUF UND DER TRANSPORT IST ALSO WEITERHIN ERLAUBT ! Luftdruckwaffen Luftdruckwaffen müssen mit einem F-Stempel versehen sein um frei ab achtzehn Jahren verkäuflich zu sein. Dazu gehören ab dem neuen Waffengesetz auch die Soft-Air Waffen. Ausnahme sind Soft-Air Waffen mit einer Energie unter 0,08 Joule, die nicht aussehen dürfen wie Nachahmungen echter Waffen. Wir führen nur Luftdruckwaffen mit F-Stempel. Generelle Verbote -Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpgun), die anstelle eines Anschlagschaftes nur einen pistolenartigen Griff besitzen. -Faustmesser, Messer deren Griff im rechten Winkel zur Klinge stehen. -Butterfly-Messer -Wurfsterne -Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorn e herausspringt. -Springmesser die seitlich geöffnet werden und deren Klinge über 8,5 cm. lang ist und deren Klingenbreite unter zwanzig Prozent der Klingenlänge liegt. -Elektroschockgeräte. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 31.12.2003. Die für jedermann geltende Ausnahmegenehmigung erlaubt den Umgang dieser Geräte, da für diese Geräte noch keine Prüfkriterien durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt vorliegen. Die Geräte sind also noch bis Ende 2003 erlaubt. Danach ist noch nichts entschieden. Die wichtigsten Fragen zum Waffengesetz gelten ab dem 01.04.2003. Es liegt den Behörden noch keine vollständige Ausführungsverordnung vor. Der Erwerb: Bei erlaubnispflichtigen Waffen und erlaubnispflichtiger Munition wird die Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis getätigt. 1. Waffenbesitzkarte (WBK) mit entsprechendem Eintrag berechtigt zum Kauf von Kurz- und Langwaffen und Munition sowie von Wechselläufen und Systemen und von wesentlichen Teilen für Waffen. Gelbe WBK berechtigt zum Kauf von Einzellader-Kurzwaffen, Langwaffen-Repetierern und Vorderladerwaffen. 2. Deutsche Jagdscheine berechtigen zum Kauf von Langwaffen mit über 60cm. Gesamtlänge, einschließlich Selbstladewaffen mit einer Magazinkapazität von zwei Patronen sowie der dazugehörigen Munition. 3. Munitionserwerbsscheine berechtigen zum Kauf der eingetragenen Munition. Bei nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen wird die Abgabe nur an Personen mit vollendetem achtzehnten Lebensjahr getätigt. 1. Gegen Altersnachweis (18 Jahre) werden Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule mit F-Stempel sowie Gas- und Alarmpistolen mit PTB-Zulassung, Einzelladerschwarzpulverwaffen sowie Elektroschocks mit amtlicher Zulassung, Tränengassprays und Hieb oder Stichwaffen und Bogen und Armbruste abgegeben, ebenfalls Luftgewehrkugeln und Munition für Gas- und Signalpistolen. Das Führen von Luftdruckwaffen mit F-Stempel ist nur mit Waffenschein erlaubt. Gaswaffen mit PTB-Zulassung dürfen nur mit einem kleinen Waffenschein geführt werden. Verbotene Waffen werden nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung abgegeben. Verbotene Gegenstände sind Butterfly-Messer, Wurfsterne, Tschacko, Schlagringe und Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Zu den verbotenen Gegenständen gehören auch Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht), die gegen Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen. Wir handeln ab dem 01.04.2003 nicht mehr mit verbotenen Gegenständen, die noch nach dem alten Waffengesetz erlaubt waren. Falls solche Gegenstände noch in alten Katalogen bzw. auf einer nicht aktualisierten Seite im Internet zu sehen sind, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir diese Artikel nicht mehr verkaufen. December 07, 2007, at 11:33 AM EST
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Added line 1:
![]() December 06, 2007, at 09:38 AM EST
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